Brenner Basistunnel: Nach Genehmigung der Prognose für die Gesamtprojektkosten Refinanzierungsanträge für den Brenner Basistunnel gestellt

Nach einer umfassenden Analyse werden von der BBT SE die Gesamtprojektkosten für den Brenner Basistunnel auf rund 10,5 Milliarden Euro geschätzt.

Der Aufsichtsrat der BBT SE hat diesen neu berechneten Betrag für das Infrastrukturprojekt BBT kürzlich genehmigt.

Die geschätzten Gesamtkosten des Projektes setzen sich wie folgt zusammen:

  • Die Errichtungskosten werden mit 8,54 Mrd. Euro prognostiziert. In dieser Summe ist bereits die bahntechnische Ausrüstung inkludiert (Preisbasis vom 01.01.2023).
  • Die prognostizierten Kosten für Risiken betragen 1,092 Mrd. Euro.
  • 903 Mio. Euro werden für die Vorausvalorisierung veranschlagt, d.h. für die wahrscheinliche zukünftige Inflation der noch anfallenden Kosten.

Die Anpassung der ursprünglichen Gesamtkostenschätzung von 9,6 Mrd. Euro nach österreichischer Berechnungsmethode bzw. 8,8 Mrd. Euro nach italienischer Berechnungsmethode ist im Wesentlichen auf die eingetretene Inflationsentwicklung (z.B. Preissteigerungen im Energiesektor und Teuerung der Baustoffe) zurückzuführen. Die vorliegende Gesamtkostenschätzung wurde auf Basis einer gemeinsamen (österreichisch-italienischen) Inflationsentwicklung speziell für das Projekt BBT berechnet, es gibt daher aktuell nur noch eine gemeinsame Kostenschätzung.

Projektfinanzierung

Nach der Genehmigung der Kostenprognose bestand der nächste Schritt für die Projektgesellschaft BBT SE in der Beantragung der erforderlichen Fördermittel bei den jeweiligen nationalen Förderstellen: In Italien wurden die ersten Schritte für den Erhalt eines neuen CIPESS-Beschlusses* (Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica e lo Sviluppo Sostenibile) eingeleitet. In Österreich wurden die neuen Daten bereits an die ÖBB übermittelt, welche diese bei der Erstellung des neuen Rahmenplans** berücksichtigen wird.

EU Förderung läuft weiter
Die Förderstellen der Europäischen Kommission sind von Beginn an in den Projektzyklus und die Projektumsetzung eingebunden und haben kürzlich erneut ihre strategische und finanzielle Unterstützung bis zur Fertigstellung des Infrastrukturprojektes zugesagt.
Zur Deckung der bereits angefallenen Kosten erhalten Italien und Österreich von der Europäischen Union eine Kofinanzierung in Höhe von 50 % für die Planungs- und Erkundungsarbeiten und in Höhe von 40 % für die Baumaßnahmen. Bisher hat die EU eine Kofinanzierung von insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro zugesichert. Im Rahmen des neuen Programms CEF 2021-2027 beteiligt sich die BBT SE an einer Ausschreibung zur europäischen Kofinanzierung, um eine Kofinanzierung für die Kosten ab dem 01.07.2023 zu erhalten. Ein Ergebnis wird im Sommer 2023 erwartet.

* CIPESS: Der interministerielle Ausschuss für Wirtschaftsplanung und nachhaltige Entwicklung (CIPES) ist ein Gremium, das sich aus mehreren Ministern zusammensetzt und das, obwohl es dem Ministerrat untergeordnet ist, entscheidende Aufgaben im Hinblick auf die italienische Wirtschaftspolitik hat.

Zu seinen Aufgaben gehören die Koordinierung der nationalen Wirtschaftsplanung und -politik sowie die Koordinierung mit der EU-Politik. In der Praxis bedeutet dies, dass zahlreiche Investitionen, Pläne und strategische Dokumente von diesem Gremium genehmigt werden müssen, bevor sie umgesetzt werden.
Dies beinhaltet zum Beispiel:

  • die Zuweisung von Finanzmitteln für Projekte des strategischen Infrastrukturprogramms;
  • die Zuweisung von Mitteln für bestimmte öffentliche Arbeiten;

** Der Rahmenplan der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ist das bundesseitige Planungs- und Finanzierungsinstrument für Investitionen in das Netz der ÖBB-Infrastruktur AG. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 42 des Bundesbahngesetzes.
Der ÖBB-Rahmenplan ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen, die innerhalb des jeweils 6-jährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind. Weiters umfasst der Rahmenplan auch die im Zeitraum vorgesehenen Aufwände für die Instandhaltung des Schienennetzes. Dies zusammen bildet die inhaltliche Grundlage für die Zuschüsse des BMK an die ÖBB-Infrastruktur AG, die in weiterer Folge vertraglich vereinbart werden (Zuschussverträge).

Das Bundesbahngesetz sieht vor, dass der Rahmenplan jährlich um ein Jahr ergänzt wird und auf den neuen Zeitraum angepasst wird.