Seite 9 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell zum Schutz der Gesellschaft;
das Corporate Governance-System der Gesellschaft;
die Prinzipien und Anforderungen des Kontrollsystems;
das Aufsichts- und Kontrollorgan;
die Arten der Kommunikation und der Ausbildung;
das Sanktionssystem.
Zu diesem Zweck berücksichtigt das Dokument die Inhalte der Gesellschaftssatzung, die dazugehörigen Grundsätze des
Betriebs und der Verwaltung und ihrer Organisationsstruktur, mit besonderem Augenmerk auf die Jobbeschreibung und
nimmt Bezug auf die Gesamtheit der internen Verfahrensvorschriften sowie auf die bestehenden Kontrollsysteme.
Das Modell besteht aus einem Allgemeinen Teil mit einer Beschreibung der entsprechenden rechtlichen
Rahmenbedingungen, der Ziele, der Gesellschaftsstrukturierung sowie der entsprechenden Umsetzungsmodalitäten und aus
einem Sonderteil betreffend die spezifisch vom Dekret verfolgten Vergehen.
Insbesondere werden im Allgemeinen Teil die folgenden Bestandteile der Gesellschaft und die dazugehörigen Verfahren bzw.
Vorgehensweisen untersucht:
das Organisationssystem;
das System der Prokuren und der Vollmachten;
Vorgangsweisen und Verfahren;
das Kontrollsystem;
das System zur Kontrolle der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer (Betriebs- und Überwachungssystem);
das Sanktionssystem;
die Arten der Kommunikation und der Ausbildung.
Der Sonderteil des Modells untersucht die vorgesehenen Straftatbestände, legt die Bereiche eines potentiellen Risikos einer
Straftat fest und bewertet die Kontrollsysteme dieser Tätigkeiten. Er besteht aus der Auflistung der strafbaren Handlungen
und aus der Risikokarte der sensiblen Tätigkeiten laut „231“.
Unter Modell wird somit das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell der Gesellschaft (Allgemeiner Teil und
Sonderteil) und insbesondere das vorliegende Dokument mitsamt den Anlagen, den nachfolgenden Änderungen und
Ergänzungen und sämtlichen Verfahren, Zeichnungsberechtigungen, Vollmachten, Anweisungen, Rundschreiben und
sonstigen Dokumenten, auf die verwiesen wird, verstanden.
3.1. ADRESSATEN DES MODELLS
Als Adressaten des Modells gelten all jene, die an der Verfolgung des Zweckes und der Ziele der Gesellschaft arbeiten; es
sind dies demnach die Mitglieder der Gesellschaftsorgane und allgemeiner betrachtet die Unternehmensvertreter, die
Mitglieder der Aufsichtsbehörde, die Dienstnehmer sowie die Auftragnehmer von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen
(Auftragnehmer, Lieferanten, externe Berater).
Der Begriff Unternehmensvertreter umfasst den jeweils amtierenden Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des
Aufsichtsrates, die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder eventueller sonstiger Gesellschaftsorgane.