Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Die Gesellschaft ist nach dem vom Vorstand umgesetzten Organigramm strukturiert.
An dieser Stelle wird auf die aktualisierten Organigramme zur Festlegung der weiteren Organisationsebenen verwiesen.
Die Erfahrung, das Fachpersonal und die Unternehmensorganisation haben es der Gesellschaft ermöglicht, ihre Präsenz in
Hinblick auf alle für die Erreichung des Gesellschaftszweckes ausgerichteten Tätigkeiten zu verstärken.
1.1. UMSETZUNG DES ORGANISATIONSMODELLS
UND DER NACHFOLGENDEN ÄNDERUNGEN
In Anbetracht des komplexen Tätigkeitsfeldes der Gesellschaft sowie in Hinblick auf eine immer effizientere und
transparentere Verwaltung hat sich die Gesellschaft mit einem Organisationsmodell, einem internen Kontrollsystem und mit
Verhaltensregeln ausgestattet, die dazu geeignet sind, der Begehung von gemäß G.v.D. Nr. 231/2001 vorgesehenen
Straftaten durch den Vorstand, die Führungskräfte, die der Leitung bzw. der Aufsicht der Letztgenannten unterstehenden
Mitarbeiter oder durch andere Mitarbeiter der Gesellschaft, vorzubeugen.
So hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Jahr 2008 das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell genehmigt, das
gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001 und dem entsprechenden Verhaltenskodex erstellt wird.
Etwaige anschließende Änderungen und Ergänzungen des Modells fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes der
Gesellschaft. Dieser muss das Modell in der geänderten Version nach Zustimmung durch das Aufsichtsorgan binnen eines
Kalenderjahres ab Durchführung der Änderung annehmen, sofern es sich um keine wesentliche Änderung handelt.
Bei wesentlichen Änderungen muss der Vorstand das überarbeitete Modell nach Zustimmung durch das Aufsichtsorgan im
Laufe der ersten Sitzung genehmigen.
Jede Aktualisierung oder Überarbeitung des Modells wird dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.
2.
ZIELSETZUNG
Das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell:
−
stellt das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell der BBT-SE dar, das auf die Mitteilung der Inhalte des
Gesetzes, die Ausrichtung der betrieblichen Tätigkeiten nach dem Modell sowie auf die Überwachung der
Funktionsweise und auf die Einhaltung des Modells selbst gerichtet ist;
−
gibt Aufschluss über die Inhalte des Gesetzesvertretenden Dekretes, das eine verwaltungsrechtliche Haftung der
Gesellschaften und der Verbände für Straftaten, die in deren Interesse bzw. zu deren Vorteil von Unternehmensvertretern
begangen wurden, in unsere Rechtsordnung umsetzt.
Insbesondere wird folgendes vorgeschlagen:
−
Schärfung des Bewusstseins all jener, die im Namen und im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, dass bei Begehung einer
der im G.v.D. Nr. 231/2001 angeführten Straftaten nicht nur die Person, die den Verstoß begangen hat, sondern auch die