Seite 6 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Um ein Vertrauensverhältnis mit ihren Stakeholders einzurichten und aufrecht zu erhalten, verpflichtet sich die BBT SE zur
ständigen Einhaltung nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch der allgemeinen und spezifischen ethischen
Grundsätze, welche zusätzlich zu den betrieblichen Vorschriften und Verfahren als Richtungsweiser für die Verhaltensweise
sowie für die gemeinsamen Entscheidungen der Gesellschaftsorgane, der Geschäftsführung, der Angestellten und der
externen Mitarbeiter dienen.
Mit Erlass des Verhaltenskodex (oder Ethikkodex) und Einführung des vorliegenden Organisationsmodells werden die Mittel
festgelegt, mit denen die EU-Vorschriften über die Verbandsverantwortlichkeit zur Anwendung kommen.
Die Grundprinzipien des Corporate-Governance-Systems der Gesellschaft sind auf die Tätigkeiten der Planung und
Verwirklichung eines Infrastrukturvorhabens von vorrangigem transnationalem Interesse ausgerichtet.
Die Gesellschaft übt darüber hinaus eine Reihe von Tätigkeiten aus, die in Hinblick auf den Gesellschaftszweck zielführend
sind (Enteignungen, Genehmigungen, Beschaffung usw.), sowie sämtliche typische Tätigkeiten der Betriebs- und
Unternehmensverwaltung.
Aus den oben beschriebenen Geschäftsbereichen geht hervor, dass die Kontakte zur öffentlichen Verwaltung, zu den
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung des Konzerns FS (hauptsächlich RFI) sowie zu ausländischen Unternehmen den
wichtigsten Aspekt der Unternehmenstätigkeit der BBT darstellen. Daher besteht theoretisch die Möglichkeit, dass
Unternehmensvertreter Delikte gegen die Ö.V. begehen (auch aktiv als potentielle Täter des Vergehens, wenn sie als
öffentliche Beamte oder als Beauftragte des öffentlichen Dienstes handeln, d.h. in jenen Fällen, in denen die Gesellschaft als
öffentlich-rechtliches Organ handelt).
Das Bewusstsein also, auf einem besonderen Markt tätig zu sein, der sich durch eine rigorose und restriktive Gesetzgebung
auszeichnet, insbesondere in Bezug auf öffentliche Ausschreibungen, hat die Gesellschaft dazu veranlasst, eine Reihe von
umfassenden Verfahren bzw. Vorgangsweisen zu definieren, zu denen sich das Unternehmen sowohl intern als auch extern
verpflichten will.
Zu diesem Zweck hat die BBT, die stets darauf bedacht ist, im Rahmen der eigenen Unternehmens- und Geschäftstätigkeit
korrekt und transparent vorzugehen, beschlossen, im Einklang mit ihrer Unternehmenspolitik das im G.v.D. 231/2001
vorgesehene Organisations- und Verwaltungsmodell (nachstehend als „Modell” bezeichnet) umzusetzen, um ihrer Stellung
und ihrem Image bzw. den Erwartungen ihrer Aktionäre und der Arbeit ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden.
Diese Initiative wurde in der Überzeugung ergriffen, dass die Anwendung dieses Modells – über die Bestimmungen des
Dekrets hinaus, die das Modell als unverbindliches und nicht als verpflichtendes Element definieren, – der BBT die
Möglichkeit bietet, ihre Corporate Governance zu stärken. Gleichzeitig kann das Modell ein wertvolles
Sensibilisierungsinstrument gegenüber allen denjenigen bilden, die im Namen und im Auftrag der BBT handeln, damit sie bei
der Erfüllung ihrer Tätigkeiten korrekte und transparente Verhaltensweisen an den Tag legen, wodurch der Gefahr vorgebeugt
wird, dass die im Dekret behandelten Vergehen begangen werden. Das oben genannte Modell wurde unter Berücksichtigung
der Vorschriften des Dekrets, der diesbezüglichen Leitlinien der Berufsvertretungen, der Rechtsprechungen in diesem
Bereich sowie der Best Practices auf nationaler und internationaler Ebene ausgearbeitet.
Gesellschaftsorgane:
Aufsichtsrat
Vorstand
Betriebsrat der SE