Seite 60 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Bei relevanten Änderungen des gesetzlichen Rahmens oder der Gesellschaftsstruktur, die die Notwendigkeit der Abänderung
des Modells nach sich ziehen, um dessen Wirksamkeit auch weiterhin zu gewährleisten, ist das Modell rechtzeitig
abzuändern.
Das gegenständliche Modell muss zudem geändert werden, wenn darin enthaltenen Bestimmungen in größerem Maße
missachtet oder umgangen werden, womit die Unzulänglichkeit des Organisations,- Verwaltungs- und Kontrollmodells
aufgezeigt wird, das ja eingeführt wurde um Risiken effizient vorzubeugen.
Hinsichtlich der Fristen zur Aktualisierung des Modells wird auf den Punkt über die Umsetzung des Modells und dessen
nachfolgende Änderungen verwiesen.