Seite 51 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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16.
DAS SANKTIONSSYSTEM
Das vorliegende Modell ist wesentlicher Bestandteil der Disziplinarmaßnahmen, die das zugunsten der Gesellschaft, in
welcher Form auch immer geleistete Arbeitsverhältnis regeln. Die von den Arbeitnehmern und den sonstigen Mitarbeitern
gezeigten Verhaltensweisen, mit welchen die einzelnen, im Modell genannten Verhaltensregeln verletzt oder umgangen
werden bzw. welche die Funktionsweise des Modells behindern, gelten als Disziplinarvergehen, die mit den
kollektivvertraglich vorgesehenen Sanktionen, einschließlich jener, die eine Entlassung zur Folge haben, bedroht werden.
Das System sieht ferner die Anwendung von Sanktionen gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat, Prüfer, Mitarbeiter sowie alle
sonstigen „Adressaten des Modells“ vor, die als solche zur Einhaltung des Systems verpflichtet sind.
Diese Sanktionen kommen unabhängig von einer eventuellen Verhängung gerichtlicher Strafen gegen die Täter zur
Anwendung. Die im Modell festgelegten Verhaltensregeln werden von der Gesellschaft eigenständig, unabhängig von jenem
Vergehen, in dessen Rahmen eventuelle abweichende Verhaltensweisen auftreten können, übernommen; daher wird bei
Einleitung eines Disziplinarverfahrens so wie bei Verhängung der nachfolgend angeführten Sanktionen eine eventuelle
Einleitung bzw. der Ausgang eventueller Strafverfahren, welche die gleichen Verhaltensweisen zum Gegenstand haben, die in
Hinblick auf dieses Sanktionssystem relevant sind, nicht berücksichtigt.
Die Anwendung des Sanktionssystems kann Gegenstand von Informationsanfragen und von Prüfungen durch das
Aufsichtsorgan sein.
Es wird ferner vereinbart, dass das nachfolgend beschriebene Sanktionssystem auch bei Verletzung der Bestimmungen im
Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz anwendbar ist, da keine spezifischen Sanktionen bei Verstößen
gegen die von der Gesellschaft angewendeten Vorschriften zur Prävention vorgesehen sind.
Unbeschadet der anwendbaren kollektivvertraglichen Bestimmungen gelten auch sämtliche, u. a. fahrlässige
Verhaltensweisen, sowohl Handlungen als auch Unterlassungen, welche die Wirksamkeit des Modells als Mittel zur
Vorbeugung der im Dekret genannten Straftaten beeinträchtigen könnten, als Verstöße gegen das Modell, was die
Verhängung der nachfolgend beschriebenen Sanktionen zur Folge hat.
Das vorliegende Sanktionssystem entspricht den geltenden Vorschriften, einschließlich der kollektivvertraglich vorgesehenen
Bestimmungen, sofern diese anwendbar sind, und stellt eine Ergänzung der gesetzlichen bzw. der sonstigen geltenden
Bestimmungen und der sonstigen innerbetrieblichen, einschließlich der disziplinarrechtlichen Vorschriften dar.
Die Adressaten dieses Sanktionssystems können sämtliche Rechte, einschließlich Beanstandungen bzw. Einwände gegen die
Disziplinarmaßnahme oder die Bestellung eines Schiedsgerichtes ausüben, die ihnen im Sinne der Gesetze, der Vorschriften
oder der Verträge (einschließlich Kollektivvertrag) bzw. der betrieblichen Regelungen zustehen.
Die Sanktionen werden gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Punktes sowie, sofern anwendbar, des
Kollektivvertrags verhängt.
Vorliegendes Disziplinarsystem wird den Führungskräften und den Mitarbeitern auf elektronischem Datenträger oder
telematisch übermittelt, im betrieblichen Intranet veröffentlicht und an einem allseits zugänglichen Ort ausgehängt, um die
vollständige Kenntnis seitens aller Adressaten zu gewährleisten. Ferner wird es den Mitarbeitern, den Beratern sowie den
Partnern (einschließlich Auftragnehmer) und Lieferanten ausgehändigt.