Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Die BBT SE legt vorab den Mindestinhalt der Kurse, die Häufigkeit, die Teilnahmepflicht und die Modalitäten zur Durchführung
der Kontrollen fest, mit denen überprüft wird, ob alle festgelegten Bestimmungen umgesetzt wurden. Ebenso muss eine
mindestens jährlich stattfindende, spezielle Schulung für das Aufsichtsorgan vorgesehen werden.
Die Gesellschaft fördert die Mitteilung und die Einbeziehung der Adressaten des Modells im Rahmen der jeweiligen Rollen,
Funktionen und Verantwortungsbereiche im Zusammenhang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz, mit besonderer
Berücksichtigung der folgenden Faktoren:
−
Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit im Zusammenhang mit der Gesellschaftstätigkeit;
−
angewendete Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen;
−
spezifische Risiken, denen jeder Mitarbeiter im Rahmen seines jeweiligen Tätigkeitsbereichs ausgesetzt ist;
−
Verfahren betreffend Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuation der Arbeiter;
−
Ernennung der Personen, denen spezifische Aufgaben im Bereich GSA übertragen werden (zum Beispiel RSPP, ASPP,
APS, API, RLS, zuständiger Betriebsarzt).
Die Gesellschaft fördert ferner die Schulung der Adressaten des Modells im Rahmen der jeweiligen Rollen, Funktionen und
Verantwortungsbereiche in Hinblick auf GSA, um ein geeignetes Bewusstsein, sowohl in Hinblick auf die Bedeutung der
Konformität der Handlungen mit dem Modell, als auch der möglichen Folgen in Zusammenhang mit Verstößen gegen das
Modell sicherzustellen; in diesem Kontext wird der Ausbildung von Personen, die Aufgaben im Bereich GSA ausführen,
besondere Bedeutung beigemessen.
Zu diesem Zweck wird von der Gesellschaft ein Programm zur Schulung der Adressaten des Modells erarbeitet,
dokumentiert, umgesetzt, überwacht und aktualisiert – mit besonderem Augenmerk auf die neu eingestellten Mitarbeiter, für
die eine besondere Qualifizierung im Bereich GPA, auch in Hinblick auf die betriebliche Sicherheit und auf die verschiedenen
Risikoprofile (zum Beispiel Brandschutzteam, Erste Hilfe, Sicherheitsbeauftragte etc.) erforderlich ist.
Insbesondere ist vorgesehen, dass die Schulung und die Ausbildung auf den Arbeitsplatz sowie auf die Aufgaben, die den
Mitarbeitern u. a. bei Einstellung übertragen wurden, auf die Übertragung oder die Änderung von Aufgaben bzw. auf die
Einführung von neuen Arbeitsgeräten oder neuen Technologien abzustimmen ist.
15.3. AUSWAHL UND INFORMATION DER BERATER UND PARTNER (EINSCHLIEßLICH AUFTRAGNEHMER)
Die Wirksamkeit des vorliegenden Modells kann durch die Herstellung einer Zusammenarbeit mit Personen, die nicht an den
Zielen und an den darin vorgesehenen Werten beteiligt sind, beeinträchtigt werden.
Um dies zu vermeiden, wendet die Gesellschaft Kriterien für die Auswahl von Beratern und Partnern an, die auf die Förderung
der Einhaltung und der Umsetzung dieses Modells ausgerichtet sind und unterrichtet diese Berater und Partner über die von
der Gesellschaft im jeweiligen Zuständigkeitsbereich angewendeten Verfahren und Kriterien.
Ferner können den gesellschaftsexternen Subjekten (Berater, Partner und Lieferanten) entsprechende Informationsblätter
über die von der Gesellschaft auf der Grundlage dieses Modells angewendeten Strategien und Verfahren sowie die Texte der
dabei gewöhnlich verwendeten Vertragsklauseln ausgehändigt werden.