Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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15.
INFORMATION UND SCHULUNG ZUM THEMA ORGANISATIONSMODELL
Das Modell und seine Anlagen entsprechen den spezifischen Bestimmungen des Dekrets und zielen darauf ab, die Begehung
von besonderen Arten von Straftaten zu vermeiden, die zusätzlich zur strafrechtlichen Haftung der potentiellen Täter auch die
verwaltungsrechtliche Haftung der Gesellschaft mit sich ziehen.
Speziell für das Modell ist eine eigene Kommunikations- und Schulungsstruktur vorgesehen, die darauf abzielt, die Mitarbeiter
der Gesellschaft über die Inhalte des Dekrets und die entsprechenden Auswirkungen zu informieren; die Kommunikations-
und Schulungsmodalitäten werden vom Unternehmen festgelegt und fallen in den Rahmen spezieller
Fortbildungsprogramme, für welche die erforderlichen Überprüfungen seitens des Aufsichtsorgans in Hinblick auf die
Häufigkeit und die Qualität des Inhalts vorgesehen sind.
Die Aktualisierungen und Anpassungen des Modells bzw. der diesbezüglichen Verfahren bzw. Vorgangsweisen werden dem
Aufsichtsorgan mitgeteilt und durch eigene Mitteilungen bekanntgegeben, die per E-Mail versandt oder auf der Internetseite
der Gesellschaft veröffentlicht werden
Das Modell ist so strukturiert, um in Hinblick auf die einschlägig geltenden Bestimmungen sowohl in Italien als auch in
Österreich Gültigkeit zu erlangen.
15.1. ERSTMITTEILUNG
Das gesamte zum Zeitpunkt des Genehmigungsbeschlusses im Betrieb eingestellte Personal wird über die Einführung des
Organisationsmodells unterrichtet. Den neuen Arbeitnehmern und den sonstigen Mitarbeitern wird ein Schulungsset
ausgehändigt, mit dem die Kenntnis und das Verständnis der Mechanismen und der Logiken des G.v.D. Nr. 231/2001 und des
Organisationsmodells der Gesellschaft gewährleistet werden soll. Die Personalleitung bewertet in Koordination mit dem
Aufsichtsorgan die Möglichkeit, in die Personaleinstellungskriterien die Zustimmung zu den im vorliegenden Modell
enthaltenen Werten und die Bereitschaft zur Einhaltung dieser aufzunehmen.
Für Dritte, die zur Einhaltung des Modells verpflichtet sind, wird ein Auszug des Modells auf der Internetseite veröffentlicht.
In diesem Auszug sind die Sanktionen festzulegen, die für die externen Mitarbeiter, die Dienstleistungsgesellschaft und die
Partner vorgesehen sind, die allesamt mit den als am besten geeignet erachteten Mitteln über die Veröffentlichung des
Auszugs auf der Internetseite informiert werden müssen.
Über die erfolgte Aushändigung und die Verpflichtungen seitens der Empfänger zur Einhaltung der im Modell vorgesehenen
Regeln werden Dokumente aufbewahrt, die zu den Akten des Aufsichtsorgans gelegt werden.
15.2. DIE EINSCHULUNG
Die Einschulung, die darauf abzielt, das Dekret, das Modell und die Verhaltensregeln zur Kenntnis zu bringen, wurde bereits
von der BBT SE durchgeführt und wurde in Bezug auf den Inhalt und die Durchführung nach Qualifikation der Adressaten
sowie nach Risikostufe des jeweiligen Tätigkeitsbereichs unterteilt.
Die Einschulung wurde, da sie verpflichtend ist, von der Gesellschaft bei Umsetzung des Modells festgelegt und wird
anschließend im Zuge der nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen veranlasst.