Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Aktualisierungsvorschläge:
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systematische Aktualisierung der unternehmerischen Risikoprofile gem. G.v.D. Nr. 231/2001 und der nachfolgenden
Änderungen und/oder Ergänzungen;
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Ausarbeitung von Änderungs- und Aktualisierungsvorschlägen des Modells, die auf die Richtigstellung etwaiger
Fehlfunktionen oder Lücken bei Prinzipien bzw. Regeln abzielen, die infolge der veränderten betrieblichen oder
rechtlichen Bedingungen bzw. der Inspektionen entstanden sind;
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Vorschlagen von Fortbildungsmaßnahmen infolge von Interpretationen der Rechtslehre und der Rechtssprechung sowie
Analyse der Best Practices;
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Unterbreitung von Vorschlägen zur Ergänzung bzw. zur Anwendung von Anweisungen zur Umsetzung des vorliegenden
Modells an die zuständigen Organe;
Das Aufsichtsorgan verfügt über sämtliche für die Ausübung dieser Funktionen erforderlichen Befugnisse, darunter
insbesondere die folgenden:
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Vorschlagen und Förderung sämtlicher zur Kenntnis des vorliegenden Modells innerhalb und außerhalb der Gesellschaft
erforderlicher Initiativen;
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Kontrolle der von den verschiedenen Gesellschaftsfunktionen, direkt oder über die Unternehmensstruktur,
durchgeführten Tätigkeiten, durch Einsicht in die entsprechenden Unterlagen und insbesondere durch Kontrolle des
tatsächlichen Vorliegens und der Effizienz der Unterlagen, die entsprechend den im Sonderteil für die verschiedenen
Arten von Straftaten vorgesehenen Bestimmungen erforderlich sind;
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Durchführung von Überprüfungen, direkt oder über die Unternehmensstruktur, die auf bestimmte Bereiche oder auf
spezifische Verfahren der Geschäftstätigkeit abzielen und Durchführung der internen Untersuchungen zur Feststellung
von mutmaßlichen Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Modells;
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Überprüfung, direkt oder über die Unternehmensstruktur, dass die im Sonderteil für die verschiedenen Arten von
Straftaten vorgesehenen Elemente (Einführung von Standardklauseln, Durchführung von Verfahren etc.) jedenfalls
angemessen sind und den Anforderungen des Dekrets entsprechen; andernfalls wird eine Aktualisierung dieser
Elemente beantragt;
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Abstimmung mit den Unternehmensfunktionen zwecks Untersuchung der Risikokarte, Überwachung des
Umsetzungsstatus des Modells und Erarbeitung von Verbesserungs- bzw. von ergänzenden Maßnahmen in Hinblick auf
die Aspekte betreffend die koordinierte Umsetzung des Modells (Anweisungen zur Umsetzung dieses Modells,
Kontrollkriterien, Definition der Standardklauseln, Schulung des Personals, Disziplinarmaßnahmen usw.);
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Sammlung, Erarbeitung und Aufbewahrung der Daten und der Informationen betreffend die Umsetzung des Modells;
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Aufforderung an die zuständigen Strukturen zur Anwendung der Disziplinarmaßnahmen bei festgestellten Verstößen
gegen das Modell und dessen Komponenten;
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freie Verfügung über die budgetierten Kosten, unbeschadet der Berichtspflicht.
Diese Befugnisse werden autonom und individuell von den Mitgliedern des Aufsichtsorgans, sowohl durch Vollmacht des
Organs als auch durch Eigeninitiative, ausgeübt.
Die Tätigkeit des Aufsichtsorgans muss stets schriftlich dokumentiert werden; die Sitzungen sind zu protokollieren und von
den Mitgliedern zu unterzeichnen.
Die Ernennung des Aufsichtsorgans sowie seine Aufgaben und Befugnisse müssen der Gesellschaft rechtzeitig
bekanntgegeben werden.