Seite 42 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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die erforderliche juristische Kompetenz bei der Feststellung von Gesetzesneuerungen und wesentlichen rechtlichen
Bestimmungen;
die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Vorschriften über Sicherheit am Arbeitsplatz, Hygiene und
Gesundheit am Arbeitsplatz; direkt oder durch qualifizierte interne oder externe Subjekte;
angemessene Kenntnisse und rasche Einsatzfähigkeit, da sich dieses Organ spezifischer interner und externer
Kompetenzen bedienen kann.
13.2.
FUNKTIONEN UND BEFUGNISSE DES AUFSICHTSORGANS
Dem Aufsichtsorgan werden die folgenden Funktionen übertragen:
Überprüfung der Effizienz des Modells:
Überprüfung der konkreten Eignung des Modells zur Ausübung seiner Funktion als Mittel zur Vorbeugung von Straftaten;
Überprüfung der Aktualisierung der unternehmerischen Risikoprofile für die sensiblen Prozesse;
Berichterstattung über den Umsetzungsstatus dieses Modells an die zuständigen Stellen;
Überprüfung der Umsetzung und der effektiven Funktionalität der an diesem Modell vorgenommenen Änderungen
(follow-up);
Durchführung von Suchtätigkeiten sowie Ermittlung eventueller neuer bzw. bis dato nicht aufgetretener Risiken bei
Vorliegen von besonderen Umständen wie vorhergehende Verstöße, erhöhter Personalumschlag usw.;
Abstimmung mit der für die Festlegung der Schulungsprogramme zuständigen betrieblichen Funktion und Überprüfung
des entsprechenden Inhaltes;
Überprüfung, ob und inwieweit die Anforderungen des Modells an Funktionalität und Stichhaltigkeit im Laufe der Zeit
aufrecht erhalten werden;
Überprüfung der gesetzten Initiativen in Hinblick auf die Verbreitung und die Kenntnis des Modells.
Überprüfung der Einhaltung und Funktionsweise des Modells:
Überwachung der effektiven und konkreten Anwendung des Modells durch Überprüfung der Angemessenheit der
Verhaltensweisen innerhalb der Gesellschaft in Hinblick auf das Modell sowie Aktivierung der Kontrollverfahren;
Durchführung von systematischen Routinekontrollen sowie von unangemeldeten, doch regelmäßigen Überwachungen
und Kontrollen der sensiblen betrieblichen Tätigkeiten;
Überwachung der effektiven und konkreten Anwendung des Verhaltenskodexes sowie Überprüfung der
Angemessenheit;
Überprüfung der Funktionsweise des Disziplinar- und des Sanktionssystems bei Verstößen gegen Vorschriften und
interne Regelungen;
Abstimmung mit den für die Kontrolle zuständigen Unternehmensfunktionen durch Anordnung gezielter Überprüfungen
bestimmter Handlungen im Rahmen der sensiblen Verfahren und möglicher Verstöße gegen das Modell;
Überprüfung der Unternehmensunterlagen, die Gegenstand der regelmäßigen, darauf abzielenden Informationsflüsse
sind, sowie der erhaltenen Meldungen;
Aufsicht über die Verbreitung, die Kenntnis und das Verständnis des Modells im Unternehmen;
Kontrolle der Häufigkeit, des Inhalts und der Teilnahme an den Schulungsprogrammen;