Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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12.4. ORGANISATORISCHE ASPEKTE (VOLLMACHTEN, ERNENNUNG VON RSPP, RLS, BUDGET UND AUSGABEN)
Die Personen, denen spezifische Verantwortlichkeiten im Bereich Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer übertragen
werden, sind formell festzulegen.
Die technische und berufliche Eignung der internen und externen Subjekte, denen die Maßnahmen im Bereich Sicherheit und
Gesundheit der Arbeitnehmer, einschließlich Wartung der Ausrüstung, der Arbeitsplätze und der PSA übertragen werden,
muss vorab überprüft werden.
Das Verfahren, welches bei Vergabe von Arbeiten an Dritte (Auftragnehmerfirmen bzw. Freiberufler) die entsprechende
Festlegung der Kosten für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer ermöglicht, muss entsprechend formalisiert
werden.
Die Vergabe von Arbeiten an Dritte erfordert die Zusammenarbeit und die Koordination bei der Umsetzung der Präventions-
und Schutzmaßnahmen in Bezug auf Risiken auf dem Arbeitsplatz sowie auf Risiken, die auf Interferenzen zwischen den
verschiedenen, an der Ausführung des Gesamtvorhabens beteiligten Unternehmen zurückzuführen sind.
Wenn Vollmachten im Bereich Gesundheit und Sicherheit übertragen werden, sind spezifische Berichtswege zwischen den
Delegierenden und den Delegierten sowie mit den nationalen und internationalen externen Einheiten einzurichten.
Um den Anforderungen in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer im Einklang mit der
Gesellschaftsstruktur und -organisation in ihrer Gesamtheit bzw. mit den einzelnen Bereichen oder Organisationseinheiten zu
genügen, sind entsprechende Ausgabebefugnisse zu übertragen.
Die Verantwortung im Bereich der Sicherheit und die entsprechenden Ausgabenbefugnisse sind auf den Vorstand
konzentriert.
Bei unmittelbar drohender Gefahr und Dringlichkeit ist ausdrücklich ein Verfahren vorzusehen, welches es ermöglicht, auch
über die festgesetzten Budgetgrenzen hinaus tätig zu werden, sofern die zusätzlichen Budgetanforderungen entsprechend
formell begründet werden.
Sämtliche Dokumente betreffend das Organisationssystem im Bereich Sicherheit und Gesundheit (eventuelle
Vollmachten/Prokuren, Organigramm, Aufgaben, Berichte etc.) müssen regelmäßig und auf geeignete Weise aufbewahrt
werden.
12.5. GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
Zur Überprüfung des Gesundheitszustandes und der Eignung der Arbeitnehmer zur Durchführung der übertragenen Aufgabe
ist ein allgemeines Programm mit regelmäßigen Untersuchungen auszuarbeiten.
Insbesondere muss ein Programm mit regelmäßigen Untersuchungen für Arbeitnehmer, die spezifischen Risiken ausgesetzt
sind, erarbeitet werden.
Ferner ist ein spezifischer Informationskanal für die einzelnen Arbeitnehmer einzurichten, mit dem das individuelle ärztliche
Untersuchungsprogramm rechtzeitig bekannt gegeben wird.
Sollte sich der Arbeitnehmer, obwohl er rechtzeitig verständigt wurde, nicht der regelmäßigen Untersuchung unterziehen,
sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
Wird der Arbeitnehmer infolge der ärztlichen Untersuchung für die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben als
ungeeignet oder als teilweise geeignet befunden, muss es ihm ermöglicht werden, seine Arbeit entsprechend seines
Gesundheitszustandes durchzuführen.
Ferner sind regelmäßige Treffen mit dem RSPP, dem RLS und dem zuständigen Betriebsarzt vorzusehen.