Seite 36 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
Seite / Pag. 36/69
12.
DIE VERFAHREN BZW. VORGANGSWEISEN IM BEREICH SICHERHEIT UND
GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ
Das auf die risikobehafteten Tätigkeiten anwendbare Kontrollsystem betreffend die Straftaten im Bereich Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz wurde u. a. durch Anwendung der unter Art. 30 G.v.D. Nr. 81/08 festgehaltenen Angaben
festgelegt.
12.1. RISIKOBEWERTUNG UND ERARBEITUNG DER PRÄVENTIONS- UND DER SCHUTZMAßNAHMEN
Sämtliche Risiken, denen die Arbeitnehmer aufgrund bzw. im Zuge der Ausführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben
ausgesetzt sind, müssen eingehend bewertet werden.
Das Dokument zur Risikobewertung muss erarbeitet, genehmigt und umgesetzt werden und muss folgendes enthalten:
einen Bericht über die Bewertung der Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz, unter Angabe der für
die Bewertung herangezogenen Kriterien;
die Angabe der umgesetzten Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie der infolge der Risikobewertung eingeführten
persönlichen Schutzausrüstung;
das Programm mit Maßnahmen, die als geeignet erachtet werden, um eine Verbesserung der Sicherheitsniveaus im
Laufe der Zeit zu gewährleisten;
die Ermittlung der Verfahren zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie der gesellschaftsinternen Funktionen,
die diese umsetzen müssen;
die Benennung des internen Sicherheitsbeauftragten (RSPP) und des zuständigen Arztes, der an der Risikobewertung
beteiligt war.
die Festlegung jener Aufgaben, bei denen die Mitarbeiter eventuell spezifischen Risiken ausgesetzt sind, die anerkannte
berufliche Fähigkeiten, spezifische Erfahrung sowie eine entsprechende Schulung und Ausbildung erfordern.
Beim Dokument zur Risikobewertung sind die von spezifischen Vorschriften zur Risikobewertung vorgesehenen Angaben,
sofern sie konkret anwendbar sind, einzuhalten.
Der Arbeitnehmervertreter für Arbeitssicherheit (RLS) ist zwecks Erstellung des Dokuments zur Risikobewertung in jedem
Fall im Vorfeld zu Rate zu ziehen.
Das Dokument zur Risikobewertung wird am Sitz der BBT SE in Bozen aufbewahrt, auf den sich die Risikobewertung bezieht,
und wird unter Berücksichtigung der organisatorischen und betrieblichen Änderungen, die für die Sicherheit und die
Gesundheit der Arbeitnehmer von Bedeutung sind, laufend aktualisiert.
Das Dokument zur Risikobewertung muss in jedem Fall dem betroffenen Personal für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich
zur Verfügung gestellt werden.
Die eingeführten Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen müssen zur Überwachung der im Dokument zur Risikobewertung
festgehaltenen Risiken geeignet sein.
Die Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen müssen unter Berücksichtigung der organisatorischen und der betrieblichen
Änderungen, die für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer von Bedeutung sind, bzw. in Abhängigkeit der
technischen Entwicklung der Präventions- und Schutzvorrichtungen aktualisiert werden.
Nach Rücksprache mit dem RSPP müssen den Arbeitern, die diese benötigen, geeignete Persönliche Schutzausrüstungen
ausgehändigt werden.