Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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das Internal Auditing, zur Ermittlung und Einschränkung der Unternehmensrisiken durch Überwachung der
Verfahrenskontrollen. Diese Art von Kontrolle wird vorwiegend vom Aufsichts- und Kontrollorgan, von der Internal Audit-
Stelle, die lediglich der Unternehmensführung untersteht, der sie Bericht erstattet, vom Aufsichtsrat und von den
Abschlussprüfern entwickelt; den jeweiligen Verfahrensverantwortlichen obliegen die Korrekturmaßnahmen;
Die Gesellschaft wird ferner regelmäßigen Kontrollen und Überprüfungen durch die folgenden Subjekte unterzogen:
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durch die Europäische Gemeinschaft, im Rahmen der Verfahren zur Bereitstellung der EU-Finanzierungen zugunsten von
Infrastrukturprojekten; diese Kontrollen richten sich sowohl auf die abgerechneten Dokumente (z. B. Rechnungen,
Kontoauszüge etc.) als auch auf die Unterlagen, die diesen zugrunde liegen (z. B. Verträge, Ausschreibungen etc.);
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durch die Aktionäre bzw. die Kontrollbehörden der Staaten (z. B. Rechnungshof etc.)
Ziel des Kontrollsystems ist die Überprüfung der Einhaltung der Gesetze, der Vorschriften und allgemein der
Unternehmensprozesse von Seiten der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Berater und allgemein von Dritten,
die Beziehungen mit der Gesellschaft unterhalten; dabei sind regelwidrige Verhaltensweisen zu melden, entsprechende
Maßnahmen zu setzen und, sofern es im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegt, auch Maßnahmen mit Bezugnahme auf die
Bestimmungen des Dekrets zu setzen, um der Begehung von Straftaten vorzubeugen.
Dieses Ziel wird folgendermaßen verfolgt:
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durch vorherige Festlegung, im vorliegenden Allgemeinen Teil des Modells, der nachfolgend beschriebenen
Grundprinzipien der Kontrolleinrichtung, die in den von der Gesellschaft verwendeten Verfahren bzw. Vorgangsweisen
angeführt sind;
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durch Bewertung der entsprechenden Effizienz und Umsetzung, die im Zuge der Erstellung der Gefahrenkatalogisierung
erfolgt;
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durch kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der von der internen Organisationseinrichtung angewendeten
Prinzipien und der entsprechenden Verfahren einerseits sowie der von den einzelnen Unternehmensfunktionen
umgesetzten Aktivitäten andererseits, durch das Aufsichtsorgan.
10.1. DIE GRUNDPRINZIPIEN DES ORGANISATIONSSYSTEMS
Das Organisationssystem muss ausreichend formalisiert und klar sein; dies gilt vor allem für die Zuweisung von
Verantwortungsbereichen, die hierarchische Struktur und die Aufgabenbeschreibung, mit besonderer Beachtung der
Kontrollgrundsätze.
In Anbetracht dieser Prinzipien hat die Gesellschaft ein Organisationsmodell eingeführt, das ständig aktualisiert wird und auf
den folgenden allgemeinen Prinzipien aufbaut:
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klare Beschreibung der Weisungsgebundenheit;
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Erkennbarkeit, Transparenz und Öffentlichkeit der innerhalb der Gesellschaft und gegenüber Dritten ausgeübten
Befugnisse;
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eindeutige und formelle Aufgabenbeschränkung, mit einer vollständigen Beschreibung der Aufgaben jeder Funktion
sowie der entsprechenden Befugnisse und Verantwortlichkeiten;