Seite 27 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Spenden in Form von Geld oder sonstigen Sachzuwendungen an Beamte, auch durch Handlung von Dritten, die auf die
Förderung bzw. Begünstigung der gesellschaftlichen Interessen ausgerichtet sind, daraus einen Nutzen ziehen könnten
oder die Unparteilichkeit und die Entscheidungsautonomie beeinträchtigen könnten, sind verboten.
Bei der Verteilung von Geschenken sind die betrieblichen Vorgangsweisen einzuhalten. Insbesondere ist jegliche Form
von Geschenken oder die Beschaffung sonstiger Vorteile (wie Einstellungsversprechen usw.) an italienische und
ausländische Beamte (auch in Ländern, in denen Zuwendungen eine weit verbreitete Gepflogenheit sind) und deren
Familienangehörige, welche auf die Beeinflussung des unabhängigen Urteils bzw. auf die Verschaffung eines Vorteils für
das Unternehmen ausgerichtet sind, untersagt. Der Wert der zulässigen Geschenke muss stets im Rahmen der üblichen
Handels- oder Höflichkeitsgepflogenheiten liegen bzw. auf die Förderung künstlerischer Initiativen oder des
Gesellschaftsimages ausgerichtet sein. Die angebotenen Geschenke müssen, abgesehen von den geringwertigen,
ordnungsgemäß dokumentiert werden, um entsprechende Überprüfungen und die Genehmigung durch den jeweiligen
Vorgesetzten zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Beziehungen mit lokalen oder nationalen Gewerkschaftsvertretungen, politischen Parteien, Ausschüssen
und Verbänden sowie deren Vertreter bzw. Teilnehmer hält sich die Gesellschaft streng an die geltenden Bestimmungen;
Die Gesellschaft begrüßt und unterstützt gegebenenfalls soziale und kulturelle Initiativen, u. a. durch Beiträge und
Stiftungen, deren Aktivitäten auf die Förderung der Person und auf die Verbesserung der Lebensqualität bzw. auf
spezifische Initiativen mit besonderer sozialer, kultureller oder wissenschaftlicher Bedeutung ausgerichtet sind. Bei der
Gewährung dieser Beiträge müssen das Gesetz und die geltenden Bestimmungen streng eingehalten werden; ferner
müssen sie entsprechend dokumentiert werden und bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung von Seiten der
zuständigen Funktionen.
Die Aufsichtsbehörde führt im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnisse Kontrollen und Überprüfungen der Verteilung von
Spenden, Geschenken und finanziellen Beiträgen an die o. a. Personen durch;
Die Beziehungen mit der Ö.V. sind einheitlich zu gestalten; d. h. Personen, welche die Gesellschaft gegenüber der Ö.V.
vertreten, müssen dafür spezifisch von der Gesellschaft beauftragt werden, egal ob dabei das derzeit gültige System der
Vollmachten und der Prokuren angewendet wird oder ob dies mithilfe von Untervollmachten im Rahmen der
übertragenen Befugnisse und der Organisation der Aufgaben der Person, welche die Gesellschaft vertritt, erfolgt;
Auftragnehmer, Lieferanten und externe Mitarbeiter müssen formell die Einwilligung in die ethischen Prinzipien des
Kodexes unterzeichnen; ferner sind alle in die Vergabeverfahren einbezogenen Unternehmensfunktionen dazu
verpflichtet, die Richtigkeit der Ausschreibungsverfahren zu gewährleisten und den Besitz spezifischer Merkmale in
Hinblick auf die organisatorische und die bautechnische Leistungsfähigkeit seitens dieser Personen sowie deren
Zuverlässigkeit in Hinblick auf die Besonderheit der zu erbringenden Leistungen transparent und effizient zu bewerten;
Es ist ausdrücklich untersagt, die Funktionalität eines Informatik- oder Telematiksystems auf jegliche Art und Weise zu
verändern bzw. unrechtmäßig in Daten, Informationen oder Programme öffentlicher oder privater Informatiksysteme
einzugreifen;
Personen, welche mit der Kontrolle und der Überwachung von Arbeitnehmern, die in Kontakt mit Gebietskörperschaften
stehen, beauftragt sind, müssen die Tätigkeiten der ihnen unterstehenden Mitarbeiter aufmerksam mit den geeignetsten
Mitteln verfolgen und dem Aufsichtsorgan etwaige Unregelmäßigkeiten unverzüglich melden;
Die Vergütung der Berater und der Partner muss stets schriftlich festgelegt werden;
Einzelne Zahlungen von mehr als 100 Euro dürfen keinesfalls in Bargeld ausbezahlt werden;
Die Vorstände müssen beim Treffen betrieblicher Entscheidungen, die sich direkt auf die Gesellschafter und/oder auf
Dritte auswirken, die Prinzipien der Transparenz einhalten.
Der Informationsfluss mit den Stakeholdern muss vollständig, klar und transparent sein; in Hinblick auf die finanziellen,
buchhalterischen und betrieblichen Daten müssen ferner die Anforderungen an Richtigkeit, Vollständigkeit und
Genauigkeit erfüllt werden.