Seite 18 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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zurückgreifen kann. Dadurch muss es jedem in den kontrollierten Unternehmen eingerichteten Aufsichtsorgan möglich sein,
die vorgesehenen Kontrolltätigkeiten konkret durch Rückgriff auf qualifizierte Ressourcen wie externe Fachexperten
durchzuführen.
6.
DAS ORGANISATIONS-, VERWALTUNGS- UND KONTROLLMODELL DER
GESELLSCHAFT
Unter Berücksichtigung des Rahmens, der sich aus der Analyse des Kontexts, der Bewertung des Kontrollumfelds und der
Ermittlung der potenziellen Risiken, Personen und Vergehen ergibt, wurden die Vorbeugungssysteme und -mechanismen,
derer sich die BBT SE bedient, ermittelt und kurz umrissen. In den nachstehenden Abschnitten wird deren Gliederung
erläutert.
6.1. DAS CORPORATE-GOVERNANCE-SYSTEM DER GESELLSCHAFT
Die Gesellschaft verwendet ein Organisationsmodell, welches den Bestimmungen zu den Europäischen Gesellschaften
entspricht und mit den nationalen und internationalen Best Practices abgestimmt wurde. Das Aufsichts- und Kontrollorgan ist
insbesondere Bestandteil eines Corporate-Governance-Systems, welches ausgerichtet ist auf:
die Einhaltung der von den Aktionären festgelegten Bauzeiten und -kosten;
die Kontrolle der Unternehmensrisiken;
die Transparenz gegenüber sämtlichen Interessensträgern;
die Einhaltung der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Gesetze.
Die Organe der Gesellschaft sind in der geltenden Satzung vorgesehen. Die Zuordnungen der Gesellschaftsorgane werden
von der Satzung und den geltenden Gesetzesbestimmungen geregelt.
6.2. GESELLSCHAFTSORGANE
Gemäß den Gesetzesbestimmungen zu den Europäischen Gesellschaften hat die BBT SE ein dualistisches Corporate-
Governance-System umgesetzt.
Die Gesellschaft hat folgende Organe:
Der Vorstand: besteht aus zwei vom Aufsichtsrat ernannten Mitgliedern; führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe
der Gesetze, der Satzung und der allenfalls erlassenen Geschäftsordnung, welche gem. Art. 9 der Satzung eine Aufteilung der
Zuständigkeiten unbeschadet der gemeinsamen Verantwortung vorsehen kann. Die Amtsdauer des Vorstands beträgt drei
Jahre, verlängert sich jedoch um weitere drei Jahre, wenn die Vorstandsmitglieder nicht drei Monate vor Ablauf der ersten
Amtsperiode durch den Aufsichtsrat abberufen werden. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Geschäftsordnung, welche
eine Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes vorsieht, wurde vom Aufsichtsrat am 03.12.2007 mit Beschluss
Nr. 11/2007 genehmigt.
Der Betriebsrat der SE: besteht aus sechs Mitgliedern, die gemäß den Bestimmungen der Richtlinie des Rates, welche das
Statut der Europäischen Gesellschaft bezüglich Beteiligung der Arbeitnehmer (Richtlinie 2001/86/CE) ergänzt, sowie gemäß