Seite 15 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Art. 24 (unrechtmäßiger Bezug von Zuwendungen, Betrug zum Nachteil des Staates oder einer anderen öffentlichen-
rechtlichen Körperschaft oder zur Erlangung von öffentlichen Zuwendungen, betrügerische Handlungen bei der
Datenverarbeitung zum Nachteil des Staates oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft);
Art. 24 bis (Informatikdelikte und illegale Datenverarbeitung);
Art. 24 ter (Straftaten der organisierten Kriminalität);
Art. 25 (Erpressung im Amt und Bestechung);
Art. 25 bis (Geld- und Wertpapierfälschung sowie Wertzeichenfälschung);
Art. 25 bis.1. (Delikte gegen Industrie und Handel);
Art. 25 ter (Unternehmensdelikte);
Art. 25 quater (terroristische Straftatbestände und Delikte zum Umsturz der demokratischen Ordnung);
Art. 25 quater.1 (Weibliche Genitalverstümmelung);
Art. 25 quinquies (Verbrechen gegen die Person);
Art. 25 sexies (Marktmissbrauch);
Art. 25 septies (Fahrlässige Tötung und schwere oder sehr schwere fahrlässige Körperverletzung, die mit Verstoß gegen
die Bestimmungen zur Unfallverhütung und zur Hygiene sowie gegen die Arbeitsschutzbestimmungen begangen wurde);
Art. 25 octies (Hehlerei, Geldwäsche und Einsatz von Geldern, Gütern oder Vorteilen unrechtmäßiger Herkunft);
Art. 25 novies (Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung des Urheberrechts)
Art. 25 decies (Verleitung zur Unterlassung von Erklärungen bzw. zur Abgabe von Falschaussagen gegenüber der
Gerichtsbehörde)
Art. 25 undecies (Umweltdelikte)
Die Datenblätter betreffen zudem die grenzüberschreitenden Straftaten gemäß Art. 10 des Gesetzes 146/2006, da für die
entsprechenden Verwaltungsübertretungen des genannten Artikels die Bestimmungen gemäß G.v.D. Nr. 231/2001
Anwendung finden.
Angeführte Straftaten:
Art. 416 StGB kriminelle Vereinigung;
Art. 416 bis StGB mafiaähnliche Vereinigung;
Art. 291 – quater Einheitstext („Testo Unico”) D.P.R. 43/73 (Zollangelegenheiten) Kriminelle Vereinigung zum Schmuggel
von ausländischen Tabakwaren;
Art. 74 des Einheitstextes D.P.R. 309/90 Vereinigungen zum Zweck des illegalen Handels mit Drogen bzw. mit
psychotropen Substanzen;
Art. 12 Absätze 3, 3bis, 3ter und 5 des Einheitstextes gemäß G.v.D. Nr.286/98 Bestimmungen gegen die illegale
Einwanderung;
Art. 377 bis StGB Verleitung zur Unterlassung von Erklärungen bzw. zur Abgabe von Falschaussagen gegenüber der
Gerichtsbehörde;
Art. 378 StGB Persönliche Begünstigung.
Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde selbst oder durch Beauftragung Dritter, den Risikokatalog im Fall von Änderungen oder
Ergänzungen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. bei Änderungen der Tätigkeit oder der Organisation der Gesellschaft zu
überarbeiten und die Aktualisierung, wo erforderlich, dem Aufsichtsrat vorzulegen.
Die potentiellen Täter aller oben genannten Straftaten sind, wie soeben erwähnt wurde, in den Datenblättern zu den
Straftaten festgehalten.