Brenner Basistunnel - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - page 37

LAGEBERICHT
• Reduzierung der bis Ende 2015 vorgesehenen Investitionen im Einklang mit
dem BBT-Bauzeitplan 2012: die zuschussfähigen Kosten belaufen sich nun auf
560.700.000 Euro (gegenüber den ursprünglich in der Entscheidung C(2008)
7723 vom 5. Dezember 2008 vorgesehenen 2.195.000.000 Euro).
Angesichts des Erlasses der neuen Entscheidung „Works” (2010-2015) gelten in Bezug
auf den Aufschub der Finanzmittel pro Mitgliedstaat die folgenden aktualisierten
Prognosen:
• mögliche EU-Fördermittel pro Mitgliedstaat - ursprüngliche Entscheidung Works
2010-2013 (EU: 27%): 296.300.000 Euro;
• höchstmögliche EU-Fördermittel pro Mitgliedstaat - Works 2010-2015 verlängert
(EU: 30%): 84.100.000 Euro;
• möglicher Aufschub der Fördermittel aus der Entscheidung Works 2010-2013:
212.200.000 Euro.
Zur Berechnung der im Rahmen der neuen Entscheidung „Works” 2010-2015 möglichen
EU-Fördermittel wurde entsprechend dem von der BBT SE im Rahmen der o. g. Aus-
schreibung vom 27. November 2012 eingereichten Finanzierungsantrag und gemäß den
Anweisungen des italienischen und des österreichischen Infrastrukturministeriums ein
30%-iger Beitrag für den Zeitraum 2012-2015 berücksichtigt.
Der Aufschub von Fördermitteln aus der neuen Entscheidung „Works” kann daher zum
Teil durch die aus der „neuen” Entscheidung „Studies” (2014-2015) möglichen Förder-
mittel kompensiert werden, mit der EU-Kofinanzierungen in Höhe von 85.600.000Euro
(42.800.000Euro pro Land) für den Zeitraum 2014-2015, in Höhe von 50% des Wertes der in
diesem Zeitraum geplanten Tätigkeiten, erzielbar sein sollten.
Angesichts der oben dargestellten Szenarien beläuft sich der potentielle Gesamtaufschub
an EU-Fördermitteln auf das nächste Mehrjahresprogramm 2014-2020 demnach auf
169.400.000 Euro pro Mitgliedstaat.
Wie vom italienischen und vom österreichischen Ministerium gemeinsam vereinbart und
vorgeschlagen, hat die BBT SE daher zwischen Februar und März 2013 die folgenden zwei
offiziellen Finanzierungsanträge vorbereitet und offiziell an die Europäische Kommission
übermittelt:
1. Studien: Finanzierungsantrag in Höhe von 50% für die in den Jahren 2014-2015
geplanten Tätigkeiten
2. Arbeiten: Erhöhung des zugewiesenen Beitrags von 27% auf 30% für die ab
2012 getragenen Kosten
Die Prüfung der Finanzierungsanträge seitens der Europäischen Kommission wird im Laufe
des Jahres 2013 erfolgen.
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