Brenner Basistunnel - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - page 36

1.2.8 EU-FINANZIERUNG
Im Laufe des Jahres 2012 wurden von der Europäischen Agentur für das transeuropäische
Verkehrsnetz (TEN-V-Agentur) folgende Zuschüsse im Rahmen der entsprechenden Entschei-
dungen ausgezahlt:
1) Entscheidung C(2008) 7721 über das „Prioritäre Projekt TEN Nr. 1 – Brenner
Basistunnel - Studies” - 2007-EU-01190-S:
• Zwischenzahlung des Restbetrags der für das Jahr 2010 vorgesehenen Finan-
zierung in Höhe von insgesamt 8.402.000 Euro (Mitteilung TEN-V EA vom
09. August 2012 Prot. TEN-V EA/PDS/LNs ARES (2012)961974);
• Vorfinanzierung für das Jahr 2013 über einen Gesamtbetrag von 15.041.000Euro
(Mitteilung TEN-V EA vom 19. November 2012 Prot. TEN-V EA/PS/mch ARES
(2012)1359801).
2) Entscheidung C(2012) 8560 zum „Vorrangigen TEN-Vorhaben Nr. 1 – Brenner Basis-
tunnel – Works” - 2007-EU-01180-P:
• Vorfinanzierung für das Jahr 2013 über einen Gesamtbetrag von 37.530.000Euro
(Mitteilung TEN-V EA vom 14. Dezember 2012 Prot. TEN-V EA/PS/mch ARES
(2012)1497161).
Die in der Entscheidung „Studies” (2008-2013) vorgesehenen Tätigkeiten verlaufen
plangemäß. Die entsprechenden EU-Finanzierungen gehen regelmäßig ein und werden
entsprechend den Prognosen binnen 31. Dezember 2013 verwendet.
Am 27. November 2012 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung für die Finan-
zierung von bis Ende 2015 durchzuführenden Studien und Arbeiten veröffentlicht.
Das italienische und das österreichische Infrastrukturministerium haben daher die Möglich-
keit vereinbart, im Rahmen der Finanzierungen der in der Ausschreibung für mehrere Jahre
ab Ende 2012 vorgesehenen Studien einen Finanzierungsvorschlag einzureichen, der die
Jahre 2014 und 2015 abdeckt. Dadurch wäre es möglich, zusätzliche EU-Fördermittel für die
Jahre 2014 und 2015 in Höhe von 85.600.000 Euro zu erhalten (ca. 42.800.000 Euro pro
Land).
In Bezug auf die Entscheidung „Works” (2010-2013) hat die Europäische Kommission
aufgrund des verzögerten Beginns der geplanten Tätigkeiten und folglich der Auszahlung der
EU-Fördermittel eine neue Entscheidung erlassen (19. November 2012 Nr. C(2012) 8560),
die folgendes vorsieht:
• Verlängerung des Förderzeitraums um zwei Jahre bis Ende 2015;
• neue Beschreibung der Tätigkeiten, im Einklang mit dem vom Aufsichtsrat am
11. Juni 2012 genehmigten BBT-Bauzeitplan 2012;
LAGEBERICHT
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