Seite 21 - BBT_OrganisationsVerwaltungsKontrollmodell

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Fassung 2 / Edizione n°2 vom / del 15.12.2011
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Wie bereits ausgeführt erfolgt die Übertragung von Vollmachten und Prokuren aufgrund der operativen Erfordernisse und,
insbesondere, der strafferen und effizienteren Gestaltung der Gesellschaftstätigkeiten.
6.5. DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR IM BEREICH GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
Im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat die Gesellschaft eine den geltenden Unfallverhütungsvorschriften
entsprechende Organisationsstruktur eingerichtet, um die Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, zu beseitigen
bzw., wo dies nicht möglich ist, diese zu verringern und zu steuern.
Im Rahmen dieser Organisationsstruktur sind folgende nachstehend angeführte Personen tätig:
1) der Arbeitgeber;
2) die Führungskräfte;
3) die leitenden Angestellten;
4) die Verantwortlichen und die Arbeitsschutzbeauftragten (im Folgenden jeweils auch ‘RSPP’ e ‘ASPP’ genannt);
5) die Erste-Hilfe-Beauftragten (im Folgenden auch ‘APS’ genannt);
6) die Brandschutzbeauftragten (im Folgenden auch ‘API’ genannt);
7) die Arbeitnehmervertreter für Arbeitssicherheit (im Folgenden auch ‘RLS’ genannt);
8) der zuständige Arzt;
9) die Arbeitnehmer;
10) die betriebsfremden Arbeitnehmer, die für den Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz relevante
Tätigkeiten ausüben, bzw.:
die Personen, an welche Arbeiten mittels Leistungs-, Werk- oder Liefervertrag vergeben wurden;
c) die Planer der Arbeitsstandorte und -plätze sowie der Anlagen;
d) die Installateure und Monteure von Anlagen, Arbeitsgeräten oder anderen technischen Instrumenten.
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der oben angeführten Personen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz sind formell in Übereinstimmung mit dem Organisations- und Funktionsschema der Gesellschaft festgelegt,
wobei insbesondere auf die spezifisch in diesem Bereich tätigen Personen Bezug genommen wird (die RSPP, die ASPP, die
APS, die RLS, der zuständige Arzt): In diesem Zusammenhang formuliert die Gesellschaft im Rahmen der Festlegung der
organisatorischen und operativen Aufgaben der Unternehmensführung, der Führungskräfte, der leitenden Angestellten und
der Arbeitnehmer auch klar die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Arbeitsschutztätigkeiten sowie die mit der
Ausübung besagter Tätigkeiten verbundenen Verantwortlichkeiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Aufgaben der
RSPP, der ASPP, der RLS, der APS, der API, der RLS und des zuständigen Arztes gelegt wird.
Sollten grobe Verstöße gegen die Unfallverhütungs- und Arbeitshygienevorschriften bzw. aufgrund von Änderungen der
Organisation und der Aktivitäten in Zusammenhang mit wissenschaftlichen und technologischen Fortschritten festgestellt
werden, ist das vorliegende Modell nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls abzuändern.
6.6. VORGANGSWEISEN UND VERFAHREN
Die Gesellschaft hat aufgrund ihrer gegliederten Struktur ein Verfahrenssystem eingerichtet, das unter Einhaltung der
geltenden Gesetzesbestimmungen darauf abzielt, einerseits die Handlungsweise der Gesellschaft bei ihren mannigfaltigen