Brenner Basistunnel - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 - page 91

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ANHANGZURBILANZ
3.2.1 IMMATERIELLEVERMÖGENSBESTÄNDE
Diesesind zudenAnschaffungs- oderHerstellungskosteneinschließlichder zurechenbaren
NebenkostenundnachAbzugder Abschreibungssätze auszuweisen, die konstant – jenach
restlicher Nutzungsdauer des jeweiligenGutes – berechnet werdenmüssen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände (für welche kurzfristig keine Änderungen
erwartet werden), die zumDatum des Abschlusses des Geschäftsjahres einen auf Dauer
geringerenWert alsden inder Bilanz ausgewiesenenhaben,müssen zudiesemgeringeren
Wert ausgewiesenwerden.
Wenn die Gründe für die Abwertungen wegfallen, so werden die Werte des Anlagever-
mögens, im Rahmen der durchgeführten Abwertungen und unter Berücksichtigung der
kumulierten Abschreibungen, wieder aufgeholt. Für den Geschäftswert und die mehrjäh-
rigen Kostenwird solch eineWertaufholung nicht durchgeführt.
DieWertanpassungenwurden unter Einhaltung der bereichsspezifischen, der allgemeinen
bzw. der Sondergesetze durchgeführt.
3.2.2 ANLAGEN INBAU: BAUWERK
Es handelt sich um eine Zweckgesellschaft, die alle für die Planung und Errichtung des
Brenner Basistunnels erforderlichen direkten und indirekten Kosten aktiviert; diese Inves-
titionskosten werden in Anbetracht des Endzwecks des Bauwerks den Anlagen in Bau
zugeordnet.
Die außerordentlicheHauptversammlungder BBTSEhat am18. April 2011dieErweiterung
desGesellschaftszweckesmit demAuftrag zur ErrichtungderHauptbauwerkedesBrenner
Basistunnels (sog. „Phase 3“) genehmigt.
Infolge dieser Genehmigung, die am 1. Juli 2011 nach der Verlegung des Gesellschafts-
sitzes von Innsbruck (Österreich) nach Bozen (Italien) Wirksamkeit erlangte, wurde der
zuvor ausschließlich auf die Erkundungsarbeiten, die Einreichplanung und die Errichtung
von Erkundungsbauwerken beschränkte Gesellschaftszweck der BBT SE nun um die
Errichtung des Brenner Basistunnels erweitert.
Da die Errichtung des Bauwerks im Vergleich zu den vorhergehenden Gesellschafts-
zwecken, in die sie integriert wurde, natürlich vorrangige Bedeutung hat, wird die gegen-
ständliche Position unter den „Sachanlagen“ eingeordnet.
3.2.3 SACHANLAGEVERMÖGEN
Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder den internen Herstellungskosten,
einschließlich der zurechenbaren Nebenleistungen und abzüglich der Abschreibungen
auszuweisen.
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